Arzneimittelstrafrecht

Das Arzneimittelgesetz stellt strenge Anforderungen an den Verkehr mit Arzneimitteln im Interesse einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung von Mensch und Tier. Für besonders schwere Verstöße gegen das Arzneimittelrecht sieht das Arzneimittelgesetz (AMG) eine strafrechtliche Ahndung vor, während geringere Verstöße als Ordnungswidrigkeit eingestuft und mit Bußgeldern belegt werden können. Zur strafrechtlichen Verfolgung können weitreichende berufs- und zulassungsrechtliche Konsequenzen hinzutreten. Die strafrechtliche Verfolgung richtet sich häufig wegen unerlaubten Inverkehrbringen nicht zugelassener, qualitätsgeminderter oder schädlicher Arzneimittel gegen Pharmaunternehmen oder Großhändler, aber auch zunehmend gegen Apotheker, insbesondere gegen Betreiber von Internetapotheken wegen Importes nicht zugelassener Arzneimittel. Eine Vielzahl von Verfahren richtet sich aber auch gegen die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel außerhalb einer Apotheke.

Dem Arzneimittelgesetz kommt daneben in jüngster Zeit eine erhöhte Bedeutung für die Strafverfolgung wegen Dopings im Sport zu. Waren bislang lediglich das Inverkehrbringen, das Verschreiben oder das Anwenden von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport gemäß § 6a AMG strafbar, ist mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport am 01.11.2007 nunmehr auch der Besitz einer nicht geringen Menge von Arzneimitteln zum Zwecke des Dopings gemäß § 6 a Abs. 2 a AMG strafbar und wird gemäß § 95 Abs. 1 AMG mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.

Während das Doping von Menschen nach dem Arzneimittelgesetz unter Strafe gestellt ist, ist das Doping von Tieren nach dem Tierschutzgesetz verboten und kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 25.000,00 EUR geahndet werden.

Rechtsanwalt Daniel Amelung hat zahlreiche Apotheker bzw. deren Mitarbeiter und Angehörige von Pharmakonzernen sowohl beraten als auch verteidigt. Die hiermit verbundene langjährige forensische Erfahrung wird in geeigneten Fällen durch die Expertise von Hochschulwissenschaftlern ergänzt, so dass dem zunehmenden Verfolgungsdruck durch die Ermittlungsbehörden eine wirksame Verteidigungskompetenz gegenübergestellt werden kann.

Die besondere wissenschaftliche Kompetenz von Rechtsanwalt Dr. Peter Kotz wird durch zahlreiche Veröffentlichungen auf dem Gebiet des Medizinrechts ausgewiesen.