Revisionsverfahren

Nicht nur nach einer verlorenen Berufungsinstanz, sondern vor allem in den Fällen, in denen die Strafkammer des Landgerichts als erste Instanz entschieden hat, kommt als einziges Rechtmittel die Revision in Betracht.

Eine Hauptverhandlung vor dem Revisionsgericht ist die absolute Ausnahme. In fast allen Fällen entscheidet das Revisionsgericht nach einer Stellungnahme der ihm zugeordneten Staatsanwaltschaft sozusagen vom Schreibtisch aus: Der Beschwerdeführer bzw. sein Verteidiger erhält einen Beschluss übersandt.

Eine erfolgreiche Revision muss in der Regel bereits vor den Tatsachengerichten vorbereitet werden. Das bedeutet, dass der Verteidiger bei der Wahl seiner Strategie vor dem Amtsgericht oder dem Berufungsgericht stets auch ein mögliches Revisionsverfahren im Auge haben muss. Beispielsweise muss er Beweisanträge, die er stellt, so formulieren, dass sie vom Gericht nur mit großer Mühe oder gar nicht abgelehnt werden können; bei Zwischenentscheidungen des Vorsitzenden muss er auf einer Entscheidung des ganzen Gerichts bestehen.

Bei der Durchführung des Revisionsverfahrens sind strenge Formalien zu beachten und Fristen einzuhalten. Die Hauptaufgabe des Verteidigers besteht darin, das Rechtsmittel der Revision in einer Art und Weise zu begründen, dass es den gesetzlichen Anforderungen genügt. Dies wird in der Regel einen hohen Zeitaufwand erfordern, weshalb die für die Erarbeitung einer umfangreichen Revision anfallenden Honorare vorab mit dem Mandanten genau zu erörtern sind.