Österreich beugt sich dem EU-Druck, das Bankgeheimnis für Ausländer aufzugeben!

Für Österreich galt bisher eine Ausnahme vom automatischen Datenaustausch zwischen den EU-Staaten. Jedoch nur solange Drittstaaten – beispielsweise die Schweiz oder das Fürstentum Liechtenstein – dem nicht zustimmten. Sobald dies der Fall sein sollte, wäre die Basis für die Ausnahmeregelung weggefallen und der automatische Informationsaustausch wäre umgehend eingetreten.

Nunmehr die Wende:
Wie die österreichische Regierung am 26.04.2013 mitgeteilt hat, ist man zum Einlenken bereit. Österreich möchte kein “Schutzpatron für Steuersünder” sein. Zwar werden an die neue Haltung verschiedene Bedingungen gestellt, aber eines dürfte bereits jetzt absehbar sein: Für ausländische Anleger in Österreich besteht Handlungsbedarf, sich steuerrrechtlich und steuerstrafrechtlich beraten zu lassen!

RA/FAfStR Christian Trepl