Seit einigen Wochen sorgen die sog. “Offshore-Leaks” weltweit für Schlagzeilen und versetzen die Finanzwelt zusehends in Aufruhr.

Hinter dem Begriff “Offshore-Leaks” steht ein auf einer Festplatte gespeicherter Datensatz mit bisher vertraulichen Informationen über die Inhaberschaft zahlreicher Personen an sog. Briefkastenfirmen und Trust-Modellen in Steueroasen. Der Datensatz war von einer anonymen Quelle unterschiedlichen Medien zugespielt worden. In Deutschland hat die Süddeutsche Zeitung zusammen mit dem NDR die insgesamt 2,5 Millionen Dokumente ausgewertet, welche im Zusammenhang mit Vermögensanlagen in Steueroasen stehen.

Dabei sollen Daten von mehr als 130.00 Personen aus über 170 Ländern, darunter auch von zahlreichen deutschen Staatsbürgern erfasst worden sein.

Das bisher veröffentlichte Datenmaterial soll zeigen, wie Vermögenswerte über Offshore-Konstruktionen in Ländern mit einer sehr niedrigen Steuerbelastung und einem strengen Bankgeheimnis bewegt wurden. Unter sog. Steueroasen sind dabei Länder zu verstehen, die keine oder aber eine im internationalen Vergleich sehr niedrige Steuerbelastung “anbieten”.

Die Aufdeckung eines internationalen Offshore-Netzwerkes weckt nunmehr das Interesse der deutschen Finanzverwaltung. Man möge die Daten doch bitte an die Behörden weitergeben, so das Bundesfinanzministerium.

Es ist unserer Einschätzung nach nur eine Frage der Zeit, bis die deutsche Finanzverwaltung konkretere Informationen über den Datensatz erhalten wird. Für strafbefreiende Selbstanzeigen wäre es dann aber in vielen Fällen womöglich zu spät, denn strafbefreiend wirkt die Selbstanzeige nur dann, wenn sie rechtzeitig und vollständig erklärt wird.

Viele Schweizer Banken “raten” Ihren ausländischen Kunden derzeit dazu, ihre Bankgeschäfte gegenüber den heimischen Finanzämtern “offenzulegen” – und bitten um entsprechende Nachweise (Alternative: Die Konten werden stichtagsbezogen aufgelöst!).

Aus unserer Sicht ein Grund mehr, sich in Fragen einer möglichen Selbstanzeige unabhängig beraten zu lassen.