Die weltweite Globalisierung der Wirtschaft und die damit verbundene stete Zunahme des Exportgeschäftes der deutschen Wirtschaft hat auch zu einer Zunahme von Strafverfahren im Bereich des Außenwirtschaftsrechtes geführt.
So wurden beispielsweise gegen zahlreiche deutscher Unternehmen, welche im Rahmen des „Oil-for-Food-Programms“ der Vereinten Nationen in den Irak Waren lieferten, zahlreiche Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil in Folge der von den Vereinten Nationen eingesetzten Untersuchungskommission IEC unter Leitung von Paul Volcker der Verdacht von Leistung von Kick-back-Zahlungen … Strafbarkeit nach deutschem Recht bestand in diesen Verfahren nicht, da die von irakischen Behörden abverlangte Abzahlung in Höhe von 10 % des Warenwertes an die irakische Regierung zu entrichten war. Weltweit standen ca. 2.000 Unternehmen zunächst unter Verdacht, diese Aufschläge gezahlt zu haben.
Obwohl der Gesetzgeber zwischenzeitlich im Embargobereich, insbesondere im Hochtechnologiebereich, das Außenhandelstrafrecht entschärft hat, bestehen weiterhin virulente Gefahren für Unternehmen und ihre Mitarbeiter.
Für den Export von Kriegswaffen gilt als Besonderheit das Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG). Anders als das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) sieht das Kriegswaffenkontrollgesetz Verbote mit Erlaubnisvorbehalt für fast jeglichen Umgang mit Kriegswaffen vor. Dabei werden unter Kriegswaffen nach der vom Bundesgerichtshof entwickelten Bausatztheorie nicht nur die fertiggestellten Güter, sondern auch deren wesentliche Bestandteile als Kriegswaffen angesehen. Der hohe Beratungsbedarf ergibt sich daraus, dass die deutsche Rüstungsindustrie zu den fünf größten Waffenexporteuren der Welt gehört und die Komplexität der Materie aufgrund der Durchdringung verschiedentlicher internationaler und nationaler Regelungen eine spezielle Kompetenz erfordert.
Das Zollstrafrecht wiederum stellt die Kehrseite des Außenwirtschaftsstrafrechtes dar, indem es die Frage der Strafbarkeit des Importes von Waren, welche einer Vielzahl von Vorschriften unterworfen sind, regelt.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Amelung & Trepl können aufgrund langjähriger forensicher Erfahrung eine hohe Kompetenz in der Verteidigung und Beratung betroffener Unternehmen und ihrer Mitarbeiter nachweisen. Durch ihre zusätzliche Spezialisierung im Steuerrecht können die Anwälte der Kanzlei eine abschließende Beratung gewährleisten.