Der Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr hat sich die große Mehrheit der Bundesbürger mindestens ein Mal in ihrem Leben bereits ausgesetzt gesehen. Im Regelfall werden die Verstöße im Straßenverkehr mit einem Bußgeld verfolgt, welche zum Teil darüber hinaus mit einem Fahrverbot geahndet werden. Nur besonders schwerwiegende Verstöße im Straßenverkehr werden vom Verkehrsstrafrecht mit einer Strafe (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe) verfolgt. Als Nebenstrafe kann das Gericht in diesen Fällen die Entziehung der Fahrerlaubnis anordnen.
Sowohl die hohen Fallzahlen, die das Justizsystem durchlaufen, wie auch die Bedeutung für den Mandanten mit Blick auf die Fahrerlaubnis erfordern auf Seiten der Verteidigung einen besonderen Spezialisierungsgrad. Auch wenn die Straf- oder Bußgeldtatbestände überschaubar sind, bleibt die effektive Verteidigung der rechtlichen Interessen der Mandanten anspruchsvoll, da hierfür besondere Kenntnisse auf dem Gebiet naturwissenschaftlicher Hilfswissenschaften erforderlich sind.
Amelung & Trepl Rechtsanwälte bedienen sich daher regelmäßig der Unterstützung diverser Sachverständiger auf den Gebieten beispielsweise der Rechtsmedizin, der kriminaltechnischen Unfallanalytik sowie der physikalisch-technischen Begutachtung von Geschwindigkeitsmessungen.
Einer kompetenten und engagierten Verteidigung kann es hierbei häufiger gelingen, Führerscheinmaßnahmen seitens der Verfolgungsbehörden abzuwenden, als gemeinhin vermutet wird. Die Entziehung der Fahrerlaubnis oder die Verhängung eines Fahrverbotes kann so auf die unvermeidbaren Fälle beschränkt werden.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Amelung & Trepl beraten und vertreten Mandanten jedoch auch im Zusammenhang mit der vom Mandanten erstrebten Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung. Insbesondere die hierfür oft erforderliche medizinisch-psychologische Untersuchung (sog. MPU-Begutachtung) stellt für die Betroffenen eine große Hürde dar. Eine erfahrene und fundierte anwaltliche Beratung kann hier dem Mandanten manch Leid ersparen und die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis sicherstellen.