Individualbeschwerden (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte)

 

Die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte ist internationales Recht. Die Einhaltung der Konvention überwachen der Europäische Ministerrat und der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht in Straßburg.

Die Anrufung des Gerichtshofs mit Hilfe einer sog. Individualbeschwerde setzt voraus, dass der innerstaatliche Rechtsweg zuvor ausgeschöpft wurde, d.h. in Strafsachen muss von allen zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln Gebrauch gemacht und in der Regel auch das Verfassungsbeschwerdeverfahren durchgeführt worden sein.

Im Einzelfall kann der Schutz der Konvention über denjenigen des deutschen Rechts hinausgehen. Dies zeigt sich an der viel diskutierten Entscheidung des Gerichtshofs zur Sicherungsverwahrung vom 17.12.2009 – 19359/04.

Ein Erfolg der Individualbeschwerde hat neben der Einhaltung der auch hier geltenden Formalien zur Voraussetzung, dass eine Auseinandersetzung mit der bisherigen Rechtsprechung des Gerichtshofs erfolgt: ein Unterfangen, das die Einschaltung eines rechtskundigen Fachmanns erforderlich macht!

Amelung & Trepl Rechtsanwälte verfügen über die Erfahrung bei der Vertretung der rechtlichen Interessen ihrer Mandanten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).