Bankenstrafrecht

Seit Beginn der Finanzkrise wird die Forderung nach härteren Strafen gegen Bankmanager nicht nur von populistisch orientierten Boulevardblättern, sondern auch von ernst zunehmenden Stimmen der Strafrechtswissenschaften erhoben. Die sich hieraus ergebenden strafrechtlichen Risiken für Verantwortliche auf Seiten der Banken ergeben sich nicht nur auf der Ebene des nationalen Strafrechts, sondern zunehmend auch im Bereich internationaler Strafverfolgung.

Neben dem klassischen Strafrechtsvorwurf der Untreue in Bereich der Kreditvergabe und des Investmentbankings, gewinnt der Vorwurf der Steuerhinterziehung zunehmend an Bedeutung, wie aktuelle Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche deutscher Großbanken belegen.Darüber hinaus gerät auch der sog. Insiderhandel, der seit 1994 in Deutschland strafbar ist, zunehmend in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden.

Die Ermittlungsbehörden haben zur Effektivierung der Strafverfolgung sog. Schwerpunktstaatsanwaltschaften gebildet, die mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zusammen arbeiten. Daneben ist die BaFin eigenständig für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach dem KWG zuständig. Da die BaFin auch die persönliche Zuverlässigkeit oder fachliche Eignung eines Leiters einer Bank beurteilt, kann der Ausgang eines Straf- oder Bußgeldverfahrens weitreichende Konsequenzen für eine Bank oder den von dem Verfahren Betroffenen haben.

Amelung & Trepl Rechtsanwälte vertreten regelmäßig Verantwortliche aus dem Bereich des Bankwesens in Strafverfahren. Aufgrund dieser Erfahrung ist die Kanzlei in der Lage, die Interessen ihrer Mandanten effektiv wahrzunehmen.