Medizinstrafrecht

Unter das Medizinstrafrecht fallen zunächst die Strafvorschriften, die im Zusammenhang mit Heileingriffen verwirklicht werden können, wie beispielsweise die Körperverletzung und die fahrlässige Tötung.

Aufgrund der ständig zunehmenden Verrechtlichung des Gesundheitswesens befassen sich die Strafverfolgungsbehörden aber schon lange nicht mehr allein mit der Verfolgung mutmaßlicher ärztlicher Kunstfehler, sondern erstrecken ihre Ermittlungen nunmehr auch auf weitere Vorwürfe, wie beispielsweise

  • Untreue
  • (Abrechnungs-)Betrug
  • Ausstellen unrichtige Gesundheitszeugnisse
  • Verstöße im Bereich der Transplantations- und Fortpflanzungsmedizin
  • Verstöße bei Sterbehilfe und Organstransplantation
  • Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit.

Die entsprechenden Strafvorschriften ergeben sich hierbei entweder aus dem Strafgesetzbuch (StGB) oder aus dem Arzneimittelgesetz (AMG), Heilmittelwerbegesetz (HeilmWG) und dem Medizinproduktegesetz (MPG).

Rechtsanwalt Daniel Amelung, selbst Gesellschafter der Privatklinik Dr. Amelung in Königstein im Taunus, entstammt einer traditionsreichen Ärztefamilie. Es lag daher nah, dass er sich von Beginn seiner beruflichen Tätigkeit an intensiv mit dem Medizinstrafrecht beschäftigte. Er vertrat und vertritt seit Jahrzehnten Ärzte, Apotheker einerseits, aber auch Vertreter der Pharmaindustrie andererseits gegen das gesamte Spektrum an Vorwürfen, welche das Medizinstrafrecht prägen.

Rechtsanwalt Dr. Andreas Albrecht promovierte zu der besonders das Arztstrafrecht durchdringenden Rechtsfigur der hypothetischen Einwilligung, der beim ärztlichen Heileingriff große Bedeutung zukommt.

 

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