Allgemeines Strafrecht

Unter dem Begriff des allgemeinen Strafrechts versteht man zunächst gemeinhin die Kernbereiche des materiellen Strafrechts wie sie vor allem im Strafgesetzbuch (StGB) normiert sind. Im Strafgesetzbuch sind in den Strafnormen die Voraussetzungen und Rechtsfolgen strafbaren Handelns bestimmt.

Die einzelnen im Strafgesetzbuch beschriebenen Straftatbestände sind nach den geschützten Rechtsinteressen (sog. Rechtsgüter) geordnet:

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  • Straftaten gegen den demokratischen Rechtsstaat Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (z. B. Landfriedensbruch)
  • Straftaten gegen die Rechtspflege (z. B. Meineid und uneidliche Falschaussage)
  • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (z. B. Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Menschenhandel, etc.)
  • Straftaten gegen die persönliche Ehre (z. B. Beleidigung und üble Nachrede)
  • Straftaten gegen Leben und Gesundheit (z. B. Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung und Körperverletzung)
  • Vermögensdelikte (z. B. Diebstahl, Betrug, Untreue, etc.)
  • Straftaten gegen die Umwelt (z. B. Gewässerverunreinigung, unerlaubter Umgang mit Abfällen) Straßenverkehrsdelikte und sonstige gemeingefährliche Straftaten (z. B. gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Brandstiftung, etc.)
  • Straftaten im Amt (z. B. Bestechlichkeit und Rechtsbeugung)

Das Strafgesetzbuch umfasst jedoch nicht sämtliche Straftatbestände, eine Vielzahl weiterer Delikte sind in anderen Gesetzen mit entsprechenden Strafbestimmungen enthalten,

  • z. B. für Steuerdelikte in der Abgabenordnung (AO)
  • für Rauschgiftdelikte im Betäubungsmittelgesetz und im Arzneimittelgesetz
  • für Waffendelikte im Waffengesetz und Kriegswaffenkontrollgesetz
  • für Wettbewerbsdelikte und Verbraucherschutz im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie im Wirtschaftsstrafgesetz[/unordered_list]