Wirtschaftsstrafrecht

Unternehmerisches Handeln stellt seit Beginn der 80iger Jahre des vergangenen Jahrhunderts zunehmend auch in strafrechtlicher Hinsicht eine gefahrgeneigte Tätigkeit dar. Überraschende Hausdurchsuchungen durch Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei stellen heutzutage ein alltägliches Risiko dar.

Verstärkt werden die strafrechtlichen Gefahren für im Wirtschaftsleben verantwortlich Handelnde durch das stete Anwachsen strafbewehrter Vorschriften, mit denen seitens der Politik Missmanagement im Zuge von Wirtschafts- und Finanzkrise begegnet werden soll. Begleitet wird diese Entwicklung bereits seit längerem durch die Einrichtung von Wirtschafts- und Schwerpunktabteilungen bei den Staatsanwaltschaften und Landeskriminalämtern. Im Zuge der Europäisierung und Internationalisierung werden zunehmend grenzüberschreitende Strafvorschriften geschaffen, welche durch eine verstärkte internationale Kooperation der Ermittlungsbehörden flankiert werden sollen.

Die Beratung und Verteidigung in Wirtschaftsstrafverfahren gehört neben der Tätigkeit in Steuerstrafsachen zum Schwerpunkt der Tätigkeit von Amelung  Albrecht Rechtsanwälte.

Die anwaltliche Tätigkeit erstreckt sich hierbei zum einen auf die Compliance-Beratung von Unternehmen zur frühzeitigen Erkennung und Vermeidung von strafrechtlichen Risiken, aber auch auf die Beratung und Verteidigung von Einzelpersonen in Strafverfahren.

Soweit Unternehmen von Strafverfahren als Beteiligte betroffen sind, treten Amelung Albrecht Rechtsanwälte auch als sog. Firmenanwälte auf.

Aufgrund der häufigen Verschränkung mit wirtschafts-, zivil- und öffentlich-rechtlichen Fragestellungen arbeiten die Anwälte der Kanzlei regelmäßig mit weiteren spezialisierten Anwälten und Sachverständigen zusammen.

Selbstverständlich bezieht die Kanzlei in die Beratung die Öffentlichkeitsarbeit in Fällen großer Medienaufmerksamkeit für ihre Mandantschaft mit ein.

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