Baustrafrecht

Das Baustrafrecht gewinnt zunehmend an Bedeutung. Immer mehr Ermittlungsverfahren und Anklagen der Staatsanwaltschaft zielen direkt auf die am Bau Beteiligten ab. Grundsätzlich fallen unter das Baustrafrecht alle Strafvorschriften, die in Zusammenhang mit der Planung, Errichtung bis hin zum Abbruch von Bauwerken erfüllt werden können.

Darunter fallen beispielsweise  wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (Submissionsbetrug), Korruption, Umweltdelikte, Baugefährdung nach § 319 StGB und fahrlässige Tötung.

Unterlässt es beispielsweise ein Bauherr, vor Baubeginn eine Exploration des Baugrundes zu veranlassen, obwohl er wissen müsste, dass das Baugelände auf einem ehemaligen Kriegschauplatz liegt, kommt eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung oder wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion nach § 308 StPO in Betracht. Dabei ist insbesondere von Bedeutung, dass der Bauherr in einer Garantenpflicht steht, da von seinem Grundstück die Gefahr ausgeht und die VOB/C die Verpflichtung des Auftraggebers zur Angabe von vermuteten Kampfmitteln regelt.

Amelung & Trepl Rechtsanwälte verfügen über die Erfahrung für eine kompetente Beratung und Vertretung im Baustrafrecht – auch in sog. Großverfahren (wie beispielsweise dem Bad Reichenhaller Eishallenprozeß).