Arbeitsstrafrecht

Das Arbeitsstrafrecht richtet sich als ein durch arbeits- und sozialrechtliche Gesichtspunkte bestimmter Teil des Wirtschaftsstrafrechts vornehmlich an die Arbeitgeber und nur nachrangig an die Arbeitnehmer.

Zu den Bereichen, die im besonderen Maße vom Arbeitsstrafrecht bedroht sind, gehören:

  • die Arbeitnehmerentsendung,
  • die Arbeitnehmerüberlassung,
  • die Arbeitsvermittlung,
  • die Beschäftigung von Ausländern,
  • die Schwarzarbeit,
  • die Beitragsvorenthaltung,
  • Lohnsteuerhinterziehungen,
  • Leistungsmissbrauch,
  • Arbeitszeitrecht,
  • Arbeitsschutzrecht,
  • Vergabesperren.

Neben der Verhängung von Geld- und Freiheitsstrafen sowie Bußgeldbescheiden besteht in diesen Bereichen weiterer empfindlich flankierender Maßnahmen: es existieren weitgehende Haftungsnormen, die sich an die jeweiligen Auftraggeber richten und beispielsweise die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer sicherstellen sollen. In besonderen Wirtschaftszweigen sollen aber ebenso auch Mindestarbeitsbedingungen gewährleistet werden.

Der Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb um öffentliche Aufträge sowie die registergerichtliche Eintragung in das Gewerbezentralregister kann für Unternehmen von existentieller Bedeutung sein.

Zu den Besonderheiten bei der Verfolgung gehört, dass die Zuständigkeit für die Ermittlungen etlicher Bereiche des Arbeitsstrafrechts, den Arbeitsämtern und Behörden der Zollverwaltung übertragen sind.

Den zuständigen Behörden stehen hierbei umfangreiche Besichtigungs-, Betreuungs- und Prüfrechte zu; flankiert werden diese Rechte von korrespondierenden Mitwirkungs-, Duldungs- und Auskunftspflichten der Betroffenen und Dritter.

Im Bereich des Arbeitsschutzes sind die Gewerbeaufsichtsämter, Unfallversicherungsträger sowie Landesbehörden für Arbeitsschutz für die Überwachung der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zuständig.

Amelung & Trepl Rechtsanwälte beraten ihre Mandanten umfassend auf dem Gebiet des Arbeitsstrafrechts unter besonderer Berücksichtigung der steuerrechtlichen Folgen oder weitergehender Haftungsnormen. Eine Eintragung in das Gewerbezentralregister mit der Folge eines Ausschlusses von der Teilnahme am Wettbewerb zu vermeiden, ist für die Rechtsanwälte der Kanzlei stets vorrangiges Ziel.