Strafverteidigung

Nach einer häufig zitierten Definition von Hans Dahs („Handbuch des Strafverteidigers“) ist Strafverteidigung der Kampf um die Rechte des Beschuldigten.

In diesem Kampf wird der Verteidiger nicht nur Engagement, sondern auch Gelassenheit und Weisheit im Interesse seines Mandanten einsetzen.

Da bei der Verfolgung von Straftaten der Staat mit Hilfe verschiedener Ermittlungsbehörden einen machtvollen Apparat einsetzt, wird der Strafverteidiger zunächst versuchen, allzu „voreilige Griffe nach der Wahrheit“ abzuwehren und hierbei penibel auf die Einhaltung der Verfahrensrechte zu Gunsten seines Mandanten achten.

Die Tätigkeit des Strafverteidigers umfasst hierbei die unterschiedlichsten Verfahrensabschnitte, welche Amelung Albrecht Rechtsanwälte auf dieser Homepage in einem Überblick zur Orientierung skizzieren.

Neben den profunden Kenntnissen des Verfahrensrechts, die dem Verteidiger ermöglichen, seinen Mandanten effektiv in allen Verfahrensabschnitten zu verteidigen, zeichnet sich engagierte Verteidigung vor allem dadurch aus, dass sie dem Mandanten umfassend rechtlichen Beistand gewährt, welcher die besondere, meist sehr belastende Situation, in der sich der Mandant befindet, berücksichtigt.

Amelung Albrecht Rechtsanwälte sind sich dieser besonderen Verantwortung für Ihre Mandanten bewusst!

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