Es gibt nur wenige Bereiche im Strafrecht, die in der Öffentlichkeit so große Emotionen hervorrufen, wie derjenige der Sexualdelikte. Hierdurch wird sowohl auf die Kriminalpolitik als auch auf die Strafverfolgungsorgane enormer Druck ausgeübt, dem diese nicht immer standhalten können.
Strafverteidigung in Sexualstrafverfahren bedeutet deshalb zunächst, die Emotionen durch hochprofessionelles Verhalten auf ein unvermeidbares Minimum zurück zu führen, um so eine rationale Bewertung zu ermöglichen.
Diese besondere Sachkunde auf Seiten der Verteidigung erfordert neben den Kenntnissen des Strafrechts und Strafverfahrensrechts vor allem profunde Kenntnisse auf den Gebieten der Rechtsmedizin, Psychologie und Psychiatrie. Dies ist notwendig, da Gutachten nicht selten mangelhaft sind und Sachverständige teilweise die nötige kritische Distanz zu den von ihnen angewendeten Methoden vermissen lassen. Größte Bedeutung kommt hierbei der Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen zu, insbesondere wenn es sich um kindliche Zeugen handelt.Die Aussageanalyse mit forensisch-psychologischen Kriterien stellt hierbei das zentrale Instrumentarium zur Beurteilung der Glaubhaftigkeit dar. In geeigneten Fällen wird der Verteidiger auf die Erstattung eines aussagepsychologischen Gutachtens durch einen erfahrenen psychologischen Sachverständigen drängen.
Die Verteidiger Daniel Amelung und Dr. Peter Kotz verfügen nicht nur über langjährige Erfahrung in diesem hochsensiblen Bereich der Verteidigung, sondern gewährleisten auch das Maß an Diskretion und Seriösität im Umgang mit der Öffentlichkeit, welches für den Mandanten nicht selten von existenzieller Bedeutung ist.