Apothekerstrafrecht

Apotheker können nicht nur wegen Verletzung der §§ 23 und 25 des Gesetzes über das Apothekenwesen (ApoG) in das Visier der Ermittlungsbehörden geraten, sondern auch wegen Verletzung diverser weiterer Vorschriften (z. B. des Arzneimittelgesetzes oder des Betäubungsmittelgesetzes). Auch der Arzneimittelverkauf über das Internet sowie der Import von Arzneimitteln haben die strafrechtlichen Risiken für Apotheker in jüngerer Vergangenheit deutlich erhöht.

Da mit dem Strafverfahren meist weitere Verfahren von behördlicher Seite eingeleitet werden, erfordert die Verteidigung von Apothekern nicht nur die profunde Kenntnis der einschlägigen Rechtsnorm des Apotheken-, Arzneimittel- und Betäubungsmittelrechts, sondern auch die Fähigkeit mit auf das Apothekenrecht jenseits des Strafrechts spezialisierten Kollegen zusammen zu arbeiten.

Amelung & Trepl Rechtsanwälte verfügen in Verfahren gegen Apotheker über langjährige Kontakte zu auf das Zivil- und öffentliche Recht im Apothekenwesen spezialisierten Rechtsanwälten.

Diese umfassende Vertretungskompetenz gewährleistet die größtmögliche Sicherheit in den sich einem Strafverfahren meist anschließenden standesrechtlichen Verfahren, in welchen im Extremfall der Widerruf der Approbation drohen kann.