RA Dr. Peter Kotz

Rechtsanwalt

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Dr. Peter Kotz

Dr. Peter Kotz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vita:

Jahrgang 1953

Dr. Kotz studierte nach seinem Abitur in München Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg. Bereits während des Studiums entwickelte sich bei Dr. Kotz ein besonderes Interesse am Strafrecht, weshalb er nach dem ersten Staatsexamen als wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht der Universität Augsburg (Prof. Dr. Joachim Herrmann) tätig war. Im Anschluss an das zweite Staatsexamen war Dr. Kotz zwei weitere Jahre als Hochschulassistent an diesem Lehrstuhl tätig.

Bereits während dieser wissenschaftlichen Tätigkeit entwickelte sich bei Dr. Kotz der Wunsch nach einem Konnex zwischen Theorie und Praxis. Dies führte dazu, dass Dr. Peter Kotz einerseits in diversen Fachzeitschriften zu publizieren begann, andererseits für zahlreiche Rechtsanwälte deren Revisionen begründete. Seiner Grundidee der Verbindung von Theorie und Praxis folgte er auch mit seiner Dissertation mit dem Titel „Die Wahl der Verfahrensart durch den Staatsanwalt“. Die Dissertation setzt sich mit den Gründen für die Entscheidung eines Staatsanwaltes auseinander, ein Verfahren nach § 153a StPO einzustellen, den Erlass eines Strafbefehls zu beantragen oder Anklage zu erheben.

Die Promotion zum Dr. jur. erfolgte 1982 („magna cum laude“).

Nach dem Dr. Peter Kotz mit Zulassung zur Anwaltschaft im Jahr 1982 zunächst in einer angesehenen Augsburger Allgemeinkanzlei tätig war, wechselte er 1986 in eine überwiegend strafrechtlich orientierte Kanzlei in Augsburg; seither ist Dr. Peter Kotz nahezu ausschließlich als Strafverteidiger tätig.

Dr. Kotz verfügt deshalb neben seiner wissenschaftlichen Expertise über große forensische Erfahrung auf den meisten Gebieten des Strafrechts. Er war in einer Vielzahl von Großverfahren im Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts tätig und verteidigte beispielsweise Bankmanager wegen des Vorwurfs der Untreue, Unternehmer wegen Insolvenzstraftaten und Steuerhinterziehung und einen Aktienvorstand wegen Insiderhandels und im Gesamtkomplex „Philip Morris“ einen ausländischen Zigarettenlieferanten wegen Embargobruchs (AWG).

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Sozusagen im Grenzbereich zwischen allgemeinem Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsstrafrecht angesiedelt waren die Verteidigung eines Angeklagten, dem (Stoß-)Betrug mit Wechseln vorgeworfen wurde oder die Verteidigung eines Erfinders einer durch ein Schneeballsystem finanzierten Lastschrift-Reiterei. Bundesweites Aufsehen erregte ein Verfahren gegen ehemalige Thyssen-Manager im sog. „Schreiber-Komplex“, in dem er zusammen mit Rechtsanwalt Daniel Amelung die Verteidigung führte. Ebenso publizitätsträchtig war das Strafverfahren gegen einen überregional bekannten Arzt wegen Abrechnungsbetrugs. Dr. Peter Kotz verteidigte auch in einem Korruptionsfall in dem von der Staatsanwaltschaft Wuppertal bundesweit geführten „Herzklappen“-Verfahrens.

Dr. Kotz verteidigte daneben im bundesweit ersten Fall, in dem spaltbares Materials aus einer russischen Kernbrennstoffanlage in die Bundesrepublik eingeführt worden war. Im Rahmen eines Vergewaltigungsprozesses erzwang – soweit ersichtlich jedenfalls bayernweit – erstmals die Erholung eines Sachverständigengutachtens zu einer DNA-Analyse, die mangels entsprechender rechtsmedizinischer Voraussetzungen zum damaligen Zeitpunkt noch über Scotland Yard in London durchgeführt werden musste.

Eine besondere Vorliebe von Dr. Kotz gilt der Verteidigung in Betäubungsmittelsachen. In der Auseinandersetzung mit dieser Rechtsmaterie hat Dr. Kotz mittlerweile ein solches Maß an Erfahrung erlangt, dass ihm zusammen mit dem Vorsitzenden Richter a. D. Joachim Rahlf die Kommentierung dieses Rechtsgebiets im größten deutschen Strafrechtskommentar, dem „Münchener Kommentar, StGB, Band V“ anvertraut wurde. Daneben publiziert er jährlich im Betäubungsmittelstrafrecht über den Fortgang der Rechtsprechung bzw. über Einzelthemen zum BtMG in Fachzeitschriften.

Dr. Kotz ist Mitherausgeber und Autor des 2013 erschienen Handbuchs „Praxis des Betäubungsmittelstrafrechts„.

Ebenso ist Dr. Kotz Mitherausgeber und Autor des ebenfalls 2013 erschienenen „Handbuchs für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe

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