RA Dr. Andreas Albrecht

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Steuerrecht

[two_columns]
[column1]

Xing-Foto_1Jahrgang 1978

Rechtsanwalt Dr. Albrecht berät mit Schwerpunkt im Steuerrecht und im Steuerstrafrecht, häufig mit Bezug zum Wirtschaftsstrafrecht und Zivilrecht.
Rechtsanwalt Dr. Albrecht ist Fachanwalt für Steuerrecht.

Das Studium von 1999 bis 2004 und den juristischen Vorbereitungsdienst von 2007 bis 2009 absolvierte Rechtsanwalt Dr. Albrecht in Bayreuth. Die Schwerpunkte lagen im Strafrecht und im Steuerrecht. Zusätzlich vertiefte er die für das Steuerrecht erforderlichen betriebswirtschaftlichen Kenntnisse im Rahmen der Wirtschaftswissenschaftlichen Zusatzausbildung an der Universität Bayreuth (Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)).

Im Promotionsstudium von 2004 bis 2009 behandelte Rechtsanwalt Dr. Albrecht mit der „hypothetischen Einwilligung“ eine Rechtsfigur im Strafrecht und im Zivilrecht. Die Promotion begleitete Herr Prof. em. Dr. Dr. h.c. (Univ. Pecs) Harro Otto, Universität Bayreuth.

 

 

 

[/column1]
[column2]

Rechtsanwalt Dr. Albrecht war von 2010 bis 2014 Anwalt in der Steuerrechts-Boutique Streck Mack Schwedhelm in München und Köln. 2014 wechselte er zu der im Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Sozietät Frick Quedenfeld, Stuttgart. Seit Oktober 2014 ist er selbstständiger Anwalt in München. Am 1.12.2015 schlossen sich Rechtsanwalt Amelung und Rechtsanwalt Dr. Albrecht zu Amelung Albrecht Rechtsanwälte zusammen.

Rechtsanwalt Dr. Albrecht ist spezialisiert auf den Steuerstreit und auf das Steuerstrafrecht. Beispielsweise verteidigte er in Umsatzsteuerkarussellen, bei Scheingesellschaften im In- und Ausland, bei Strohmanngeschäften, er verteidigte freiberufliche IT-Experten bei Honorar-Split. Er begutachtete bei Compliance-Untersuchungen, beispielsweise Investments in Cum-/Ex-Geschäfte, die Verantwortung der Geschäftsführer bei Scheinselbstständigkeit usw.

Rechtsanwalt Dr. Albrecht erstattet Selbstanzeigen für Privatpersonen und Unternehmen.

Rechtsanwalt Dr. Albrecht berät und vertritt Steuerberater bei der Abwehr von zivilrechtlichen Haftungsansprüchen.

Kompetenzen:

  • Steuerstreit
  • Steuerstrafrecht
  • Selbstanzeige
  • Steuerberaterhaftung

Publikationen:
Lesen Sie hier

 

Mitgliedschaften:

Münchener Anwaltsverein, Forum Junge Anwaltschaft, Deutscher Anwaltverein Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht, Deutscher Anwaltverein Arbeitsgemeinschaft Strafrecht

 

Beratungssprachen:

Deutsch, Englisch

 

 

[/column2]
[/two_columns]