Ombudsmann

Aufgrund ihrer hohen Erfahrung in Korruptionsstrafverfahren bietet die Kanzlei Amelung & Trepl Rechtsanwälte auch einen Ombudsmann-Service an.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei stehen hierbei für interne und externe Hinweisgeber auf korruptionsverdächtige Sachverhalte auf der Seite von Firmen zur Verfügung. Dabei unterliegen die Rechtsanwälte, die als Ombudsmänner für Firmen tätig werden, der anwaltlichen Schweigepflicht. Dies bedeutet, dass der Ombudsmann Informationen, die er von einem Hinweisgeber („whistleblower“) erhalten hat, nur dann an die Firmenleitung oder eine Korruptionsabteilung bzw. Compliance-Abteilung der Firma weiter gibt, wenn dies der Hinweisgeber ausdrücklich wünscht und hierzu sein Einverständnis erklärt hat. Auf Wunsch kann hierbei der Hinweisgeber anonym bleiben.

Die Implementierung von Ombudsmännern stellt für die Unternehmungsleitung ein bewährtes Mittel zum Schutz des Vermögens des Unternehmens einerseits und zur Verringerung des Risikos einer Verletzung der Aufsichtspflicht durch die Unternehmensleitung andererseits dar.

Insbesondere der Fachanwalt für Strafrecht sollte hierbei für die Bestellung zum Ombudsmann das erste Mittel der Wahl sein, da er aufgrund seiner Kompetenz den Umfang anwaltlicher Schweigepflicht, das Bestehen von Zeugnisverweigerungsrechten und die Frage der Beschlagnahmefreiheit von Unterlagen in besonderem Maße kompetent beurteilen kann.