Das Auslieferungsverfahren gehört zur internationalen Rechtshilfe in Strafsachen. Es handelt sich hierbei um ein grundsätzlich formal festgelegtes Verfahren zur Unterstützung einer ausländischen Strafverfolgung. Die Schuld des Verfolgten wird hierbei von den bundesdeutschen Behörden in der Regel (bis auf wenige Ausnahmen) nicht geprüft. In dem bundesdeutschen innerstaatlichen Verfahren wird ausschließlich entschieden, ob der Verfolgte ausgeliefert wird und ob er bis zu einer Entscheidung hierüber in Auslieferungshaft genommen wird. Dabei ist von der Verteidigung besonders zu prüfen, ob die begehrte Auslieferung durch das jeweilige die Auslieferung begehrende Land den wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung widerspricht. Hierbei sind die von der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Kriterien besonders genau zu berücksichtigen.
Aufgrund der zunehmenden Europäisierung und Internationalisierung des Rechts gewinnt in der Praxis der Strafverteidigung die Rechtshilfe in Strafsachen allgemein und die Auslieferung im speziellen zunehmend an Bedeutung.
So wurden infolge des Vertrages von Lissabon auf europäischer Ebene zahlreiche zusätzliche Verfahrensvorschriften normiert, die der Verteidiger in diesem Rechtsbereich kennen muss. Von größter Bedeutung ist hierbei das Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen und das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ), welches die vereinfachte Auslieferung innerhalb der europäischen Mitgliedstaaten regelt. Von besonderer Bedeutung ist hierbei auch der sog. europäische Haftbefehl. Hierdurch wurde die Auslieferung auch deutscher Staatsbürger innerhalb der europäischen Union an andere Mitgliedsstaaten deutlich erleichtert.
Insbesondere in Wirtschaftstrafverfahren gewinnt hierüber hinaus die amerikanische Börsennotierung deutscher Unternehmen eine besondere Bedeutung. Im Zusammenhang mit dem sog. Siemens-Skandal wurde beispielsweise neben den im Deutschland geführten Strafverfahren auch Verfahren durch die amerikanische Börsenaufsicht (SEC) und das amerikanische Bundesjustizministerium (DOJ) auf der Grundlage des Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) geführt. Im Siemens-Verfahren hat Rechtsanwalt Daniel Amelung zahlreiche Mandanten zusammen mit amerikanischen Verteidigern auch gegen Vorwürfe der SEC und des DOJ verteidigt. Amelung & Trepl Rechtsanwälte verfügen insoweit auch über die erforderlichen internationalen Netzwerke, um die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten auch in Strafverfahren auf dem Boden fremder Rechtsgebiete zu wahren.