Verfassungsbeschwerden

Der erfolgreiche Gang zum Bundesverfassungsgericht (oder aber zu einem Landesverfassungsgericht) setzt voraus, dass mit der Verfassungsbeschwerde die Verletzung eines verfassungsmäßig garantierten Rechts gerügt werden kann. Es kommt also nicht darauf an, ob die angegriffene strafrechtliche Entscheidung „richtig“ oder „falsch“ ist; denn ein Verfassungsgericht ist kein „Superrevisionsgericht“. Gefordert ist vielmehr die Klärung der Frage, auf welche Weise Strafrecht und Strafprozessrecht in das Verfassungsrecht „eingebettet“ sind: maßgeblich ist hierbei die vom spezialisierten Verteidiger vorzunehmende Prüfung, ob sich die strafgerichtliche Entscheidung verletzend auf die Grundrechte des Beschwerdeführers auswirkt.

Alle Verfassungsbeschwerdeverfahren unterliegen strengen Anforderungen an die Einhaltung von Formvorschriften. Deshalb wird der juristische Laie nicht ohne Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwalts auskommen können.

Hat die Verfassungsbeschwerde Erfolg, kann dies zur Wiederaufnahme des Strafverfahrens führen.