Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen

Wurde ein Angeklagter rechtskräftig verurteilt, kann er mit dem Rechtsbehelf der Wiederaufnahme gegen ein unrichtiges Urteil vorgehen. Im Erfolgsfall führt die Wiederaufnahme dazu, dass die Rechtskraft der Verurteilung durchbrochen und die Strafsache im Stadium einer neuen gerichtlichen Hauptverhandlung zurückversetzt wird.

In der täglichen Praxis der Strafverteidigung spielt die Wiederaufnahme bislang (noch) eine eher untergeordnete Rolle, wofür es verschiedene Gründe gibt: zum einen wird die Wiederaufnahme als Rechtsbehelf in der alltäglichen Praxis der Strafverteidigung meist vernachlässigt, zum anderen sind die gesetzlichen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Wiederaufnahmeverfahren relativ eng, da der Gesetzgeber eine sog. „Vierte Instanz“ verhindern wollte. Da die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Wiederaufnahmeantrages meist auch sehr zeitaufwendig sind, kann der damit verbundene finanzielle Aufwand nicht immer von den bereits verurteilten Mandanten geleistet werden, zumal die Erfolgsaussichten zu Beginn der Prüfung meist ungewiss sind.

Verteidigung, die Seriösität für sich beansprucht, wird deshalb einen Mandanten vor Mandatsübernahme umfangreich über die Risiken im Verlauf eines Wiederaufnahmeverfahrens informieren. Daher wird auch die Frage der Finanzierung der durch den regelmäßig hohen Zeitaufwand anfallenden Verteidigerhonorare , die infolge ausführlichen Aktenstudiums einerseits, aber auch eigener neuer Ermittlungen andererseits erforderlich auflaufen, diskutiert werden, um den Mandanten vor nicht vertretbaren Illusionen zu schützen.

Amelung & Trepl Rechtsanwälte sind jedoch überzeugt davon, dass der Rechtsbehelf der Wiederaufnahme in den nächsten Jahren deutlich an Bedeutung gewinnen wird, da infolge der Praxis des sog. Deals in Strafverfahren, in deren Rahmen die Tatvorwürfe durch ein (oft pauschales) Geständnis eingeräumt werden und meist ohne qualifizierte Beweisaufnahme im Anschluss zu einer Verurteilung führen, das Bedürfnis nach Wiederherstellung materieller Gerechtigkeit in Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahrens wachsen wird.

Amelung & Trepl Rechtsanwälte können hierbei auf ihre besondere Expertise verweisen. Rechtsanwalt Daniel Amelung und Rechtsanwalt Nico Werning sind als Autoren des BeitragsWiederaufnahme im Strafverfahren“ in dem von Rechtsanwalt Dr. Peter Kotz (zusammen RA/RiOLG a.D. Burhoff) herausgegebenen „Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe“ als Spezialisten ausgewiesen.